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   BVerwG, 07.09.1976 - VII B 104.76   

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BVerwG, 07.09.1976 - VII B 104.76 (https://dejure.org/1976,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1976 - VII B 104.76 (https://dejure.org/1976,1063)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1976 - VII B 104.76 (https://dejure.org/1976,1063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unverschuldete Versäumung der Frist zur Erhebung einer Klage gegen eine Prüfungsentscheidung bei verspäteter Zustellung der Bewertung von Prüfungsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbescheid - Versäumte Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versäumnis der Klagefrist - Prüfungsentscheidung - Verschulden - Bewertung der Prüfungsleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 262
  • MDR 1977, 75
  • NZV 1977, 262
  • DÖV 1977, 375
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1976 - 7 B 104.76
    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit geltend macht, die Aufrechterhaltung des Erstbescheides sei schlechthin unerträglich (BVerwGE 28, 122 [BVerwG 19.10.1967 - III C 123.66] [127]; 44, 333 [336]), kann keine Rede davon sein, daß diese Voraussetzungen hier erfüllt oder auch nur dargetan seien.
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1976 - 7 B 104.76
    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit geltend macht, die Aufrechterhaltung des Erstbescheides sei schlechthin unerträglich (BVerwGE 28, 122 [BVerwG 19.10.1967 - III C 123.66] [127]; 44, 333 [336]), kann keine Rede davon sein, daß diese Voraussetzungen hier erfüllt oder auch nur dargetan seien.
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1976 - 7 B 104.76
    Daran fehlt es bereits deswegen, weil die Regeln über das Wiederaufgreifen, wie bereits erwähnt, dem allgemeinen Verwaltungsrecht angehören, das hier der Ergänzung von Landesrecht dient und daher nicht revisibel ist, eine Zulassung der Revision also nicht begründen kann (vgl. BVerwGE 1, 19 [BVerwG 22.10.1953 - I B 82.53]).
  • BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1976 - 7 B 104.76
    Daß Zweifel über die Erfolgsaussicht einer Klage eine Fristversäumung nicht entschuldigen, ist - wie die Vorinstanzen zutreffend belegt haben - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluß vom 21. Juni 1969 - BVerwG III B 61.69 - in DVBl. 1970, 279 [280] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63

    Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1976 - 7 B 104.76
    Entsprechend der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen, keiner weiteren Klärung mehr bedürftigen Auffassung, daß es bei der Frage, ob ein Verschulden des Rechtsuchenden vorliegt, auf die diesem zumutbare Sorgfalt und damit darauf ankommt, ob die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - in DÖV 1965, 350), hat das Berufungsurteil im einzelnen untersucht und gewürdigt, welches Maß von Sorgfalt hier dem Kläger nach den gesamten Umständen des Falles zuzumuten war.
  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses;

    2.2.2.2 Unabhängig davon liegt eine unverschuldete Verhinderung nicht schon stets dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist eine von ihm für erforderlich gehaltene Akteneinsicht nicht hat nehmen können (Beschluss vom 7. September 1976 - BVerwG 7 B 104.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 75 = NJW 1977, 262).
  • BVerwG, 09.01.1978 - 7 B 151.77
    Bestätigung des Beschlusses vom 7. September 1976 - BVerwG 7 B 104.76 -.

    Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Frage des Verschuldens im einzelnen stimmen mit der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. Beschluß vom 7. September 1976 - BVerwG 7 B 104.76 -); sie werfen keine grundsätzlich bedeutsamen Fragen auf.

  • BVerwG, 04.08.1978 - 7 B 145.78

    Prüfungsanfechtung im ersten juristischen Staatsexamen - Verschulden im Rahmen

    Der beschließende Senat hat dem entgegen in seinen Beschlüssen vom 7. September 1976 - BVerwG 7 B 104.76 - (NJW 1977, 262 = DÖV 1977, 375 = MDR 1977, 75 = VerwRspr. 28, 125 = HFR 1977, 345 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 75) und vom 9. Januar 1978 - BVerwG 7 B 151.77 - ausgesprochen, daß Zweifel an den Erfolgsaussichten einer Klage eine Fristversäumung nicht entschuldigen, selbst wenn der Kläger schuldlos außerstande war, sich noch vor Fristablauf die erforderliche Klarheit zu verschaffen.

    bei der Auslegung des in § 60 Abs. 1 VwGO verwendeten Begriffs "Verschulden" nicht herangezogen werden kann, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7. September 1976 (a.a.O.) erörtert; darauf wird auch im Berufungsurteil hingewiesen.

  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur geklärt, dass eine Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs, die sich später als unzutreffend herausstellt, die Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1976 - VII B 104/76 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 18. Juli 1988 - 3 B 33/88 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 60 Rn. 12; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 70; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 60 Rn. 33).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 4996/05

    Anspruch auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld für eine

    Davon kann unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 26.02.1954 - IV C 7.53 - BVerwGE 1, 84 - 87 = NJW 1954, 1261 = MDR 1954, 652 = Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 15; Beschluss vom 07.09.1976 - VII B 104.76 - NJW 1977, 262 f. = MDR 1977, 75 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 75 = VerwRspr 28, 125 - 128; Beschluss vom 18.07.1988 - 3 B 33/88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157, die die Frage der Einordnung von Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs bereits geklärt hat, vorliegend nicht die Rede sein.
  • BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 46.88

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiederaufgreifen eines

    Unter welchen Umständen die Ablehnung, einen rechtswidrigen bestandskräftigen Verwaltungsakt zugunsten des Betroffenen im Wege des Wiederaufgreifens zu ändern, als unvertretbar anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 7. September 1976 - BVerwG 7 B 104.76 - in NJW 77, 262/263), erweist sich vorliegend als nicht klärungsfähig; denn das angefochtene Urteil beruht auf der Annahme, es bestünden keine besonderen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheides aus dem Jahre 1964, dessen Abänderung die Klägerin im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens begehrt.
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 5192/05

    Anspruch einer Kriegswitwe auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld;

    Davon kann unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 26.02.1954 - IV C 7.53 - BVerwGE 1, 84 - 87 = NJW 1954, 1261 = MDR 1954, 652 = Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 15; Beschluss vom 07.09.1976 - VII B 104.76 - NJW 1977, 262 f. = MDR 1977, 75 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 75 = VerwRspr 28, 125 - 128; Beschluss vom 18.07.1988 - 3 B 33/88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157, die die Frage der Einordnung von Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs bereits geklärt hat, vorliegend nicht die Rede sein.
  • BVerwG, 29.01.1987 - 7 B 27.87

    Anspruch auf Wiederaufgreifen wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der

    Dem Beschluß vom 7. September 1976 - BVerwG 7 B 104.76 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 75 = NJW 1977, 262), auf den sich das Berufungsgericht ausdrücklich beruft, widerspricht das Berufungsurteil weder hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit der Klageerhebung trotz unsicherer Erfolgsaussichten noch bezüglich eines Wiederaufgreifens des Verfahrens aus über § 51 VwVfG hinausgehenden Gründen.
  • VG Frankfurt/Main, 07.04.2004 - 12 E 2212/03

    Klagefrist; Einwurf einer Sendung in den Briefkasten eines unzuständigen

    Dabei ist zwar nach einem objektiven Maßstab zu prüfen, die besonderen Umstände des einzelnen Falles, auch des einzelnen Beteiligten, wie z.B. dessen Rechtskundigkeit sind aber zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 49, 255; NJW 1977, 262).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1976 - 1 Ss 1095/76   

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https://dejure.org/1976,2887
OLG Düsseldorf, 21.10.1976 - 1 Ss 1095/76 (https://dejure.org/1976,2887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1976 - 1 Ss 1095/76 (https://dejure.org/1976,2887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - 1 Ss 1095/76 (https://dejure.org/1976,2887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Der Tatbestand des § 183 StGB erfordert somit begrifflich das absichtliche Präsentieren der Genitalien und das absichtliche Herstellen einer optischen Beziehung zwischen dem Täter und der anderen Person (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 374 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1977, 262; Laufhütte/Roggenbuck in Leipziger Kommentar, StGB 12. Auflage, § 183 Rnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.2006 - 81 Ss 108/06
    Erforderlich ist insoweit direkter Vorsatz (OLG Düsseldorf NJW 1977, 262; NStZ 1998, 412; Tröndle/Fischer a.a.O., § 183 Rn. 7).
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